Der Verein stellt sich vor

Der September 2010 war ein Novum. Erstmals fand am BSG ein „Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ statt. Hintergrund war der Beginn einer neuen Amtsperiode. 
Der Präsident des BSG Dr. h.c. Peter Masuch gab den für die neue Amtszeit erstmals ernannten ehrenamtlichen Richter*innen die Möglichkeit, ihre Senatsmitglieder kennen zu lernen und mit dem Verfahren am BSG vertraut zu werden.
Kurze Zeit danach erörterten er und Vizepräsidentin Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel mit ehrenamtlichen Richter*innen den Gedanken für einen Verein ehrenamtlichen Richter*innen am BSG.
Von der Idee bis zur Umsetzung dauerte es etwas. Zunächst mussten mindestens sieben Willige gefunden werden, die als Gründungsmitglieder zur Verfügung standen, um den Formalien des Vereinsrechts gerecht zu werden.
Am 7. Dezember 2011 fanden sich dann die von der Idee Begeisterten in Kassel zur Gründungversammlung zusammen.
Die nötigen sieben Gründungsmitglieder haben in dieser die Satzung unterzeichnet und den ersten Vorstand gewählt.
Der Verein wurde eingetragen und ist mit Bescheiden vom 17.04.2012, 21.07.2017 und 20.11.2020 vom Finanzamt Kassel als gemeinnützig anerkannt.
Innerhalb weniger Wochen lagen bereits mehr als 40 Anträge zur Aufnahme vor. Dr. Ruth Wetzel-Steinwedel und Dr. h.c. Peter Masuch sind übrigens Mitglieder der „ersten Stunde“ im Verein. 
Der Jahresbeitrag ist von der Mitgliederversammlung mit 50 € in moderater Höhe festgesetzt worden.

Heute hat der Verein 68 Mitglieder, bei derzeit insgesamt 116 ehrenamtlichen Richter*innen am BSG (Stand 09.05.2023 )
Inzwischen sind fünf Berufsrichter*innen i. R. Mitglied sowie einige ehrenamtliche Richter*innen, die nach dem Ausscheiden aus dem Ehrenamt dem Verein treu bleiben. Alle halten so den Kontakt zum BSG und engagieren sich für die Sozialgerichtsbarkeit.

Der Schwerpunkt der Arbeit des Vereins liegt in der Erfüllung des Satzungszwecks, die ehrenamtlichen Richter*innen des BSG bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen, ihre Kenntnisse im Sozialrecht und im Prozessrecht zu fördern sowie insgesamt die Sozialgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit besser bekannt zu machen (§ 2 Nr. 1). 

Der Vorstand führt in Kooperation mit dem BSG das Konzept für einen „Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ fort. 
Die Veranstaltung steht allen ehrenamtlichen Richter*innen des BSG offen und ist nicht auf Mitglieder beschränkt. Nur so kann das satzungsgemäße Vereinsziel umgesetzt werden.

 Der „2. Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter“ fand 2012 statt. 

Thema: 
"Die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter am Entscheidungsprozess – Notwendigkeit; Rechte und Pflichten; Besonderheiten“. 
Anlass waren Pläne der Politik, die Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der I. Instanz Sozialgerichtsbarkeit durch eine Gesetzesänderung faktisch auszuhebeln.

Der Referent Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Universität Jena, trug dazu vor dazu und fand klare Worte:
Die Urteilsformel „Im Namen des Volkes“ kann bei deren Verkündung nur dann Bedeutung erlangen, wenn das Volk durch Mitwirkung an der Entscheidungsfindung beteiligt ist.
Ein eindeutiges Statement für einen demokratisch verfassten Staat und ehrenamtliche Richter*innen an seinen Gerichten.

Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, mit den Themen das Interesse für die Tagung bei allen Richter*innen der Fachsenate des BSG zu wecken. Zum Glück ist die Politik bester Garant, die Wahl der Themen leicht zu machen. In der Regel findet jedes Jahr ein Tag der ehrenamtlichen Richter*innen statt. 

Die Veranstaltung ist wichtigstes Forum für den notwendigen Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Richter*innen untereinander. So können auftretende Fragen und Probleme diskutiert und über den Verein an den Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des BSG sowie das Präsidium herangetragen werden, um Lösungen zu finden. Der Erfahrungsaustausch soll jedoch nicht auf die ehrenamtlichen Richter*innen begrenzt bleiben. Genauso wichtig ist es uns, den Austausch mit den Richter*innen des BSG außerhalb der zeitlich eng begrenzten Möglichkeit am Tag der Verhandlung zu fördern. In einem Gespräch mit dem Präsidenten Prof. Dr. Rainer Schlegel 2016 wurde erstmals der Gedanke angesprochen, diesen Austausch im Rahmen eines gemeinsamen Abends mit den Richter*innen des BSG umzusetzen. 
Sponsoring und organisatorische Absprachen mit dem für die Ehrenamtlichen zuständigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Thomas Voelzke ermöglichten es, die Idee umzusetzen. Erstmals am 7. Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Mai 2018 wurde er am Abend des ersten Veranstaltungstags durchgeführt. Die Beteiligung und Resonanz war so groß und positiv, dass dieser Abend seitdem fester Bestandteil der Tagung ist und die organisatorischen Belange seit August 2023 mit dem Vizepräsidenten Andreas Heinz koordiniert werden.

In jeder Amtsperiode hat der Verein die feste Absicht den Tag der ehrenamtlichen Richter*innen einmal in Berlin am für die ehrenamtlichen Richter*innen des BSG verantwortlichen Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu veranstalten. Dies erfolgte 2014 sowie 2018 und wird 2025 erfolgen.

Im nächsten Jahr findet der 13. Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter statt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann werden Sie doch Mitglied.

Kassel 2024

© Verein der ehrenamtlichen
Richterinnen und Richter des
Bundessozialgerichts - 2023