Der Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wurde am 6. September 2010 als Einführungsveranstaltung in die neue Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erstmalig seit dem Bestehen des BSG durchgeführt.
Die Veranstaltung bot Gelegenheit die Bedeutung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Sozialgerichtsbarkeit zu unterstreichen und insbesondere die neu bestellten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit den Rechten und Pflichten des Ehrenamtes vertraut zu machen.
Gleichzeitig bestand so die Möglichkeit des senatsübergreifenden gegenseitigen Kennenlernens.
Im Rahmen der Tätigkeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter entstand auf Anregung der Gerichtsleitung die Idee, die Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des BSG, ihre Förderung der Kenntnisse im Sozial- und Prozessrecht sowie die Darstellung der Sozialgerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit durch einen Verein der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu unterstützen.
Von der Idee bis zur Gründung des Vereins der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts e.V. waren einige Hürden zu überwinden. Nachdem dies gelungen war, fand am 7. Dezember 2011 die Gründungsversammlung statt und im Frühjahr 2012 die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein ist inzwischen als gemeinnützig anerkannt.
Der Verein hat sich gemeinsam mit der Gerichtsleitung des BSG zum Ziel gesetzt, den Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als dauerhafte Institution zu etablieren. Fortbildung und Kommunikation der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter - orientiert an den Anforderungen der Praxis - ist das gemeinsame Anliegen.
Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses Angebot die Tätigkeit in Ihrem Ehrenamt erleichtert.