Nach mehr als 10 Jahren kann der Tag der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter als eine Institution am Bundessozialgericht angesehen werden, die durch die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht wird.
Bitte denken Sie darüber nach, dass Ihre Mitgliedschaft wesentlich dazu beitragen kann, diese Veranstaltung zukünftig möglich zu machen. Die Kontinuität sollte Bestand haben.
Deshalb geht der Vorstand sehr früh und offensiv damit um, dass für jeden Vorstand der Zeitpunkt kommt, an dem ein Generationenwechsel notwendig ist. Wir sind alle nur auf Zeit in diesem Ehrenamt und 2024 steht die nächste Vorstandswahl an. Ein Jahr später im Mai 2025 endet die Amtsperiode und mit einiger Wahrscheinlichkeit wird dann für Mitglieder des jetzigen Vorstandes das Ehrenamt auf Dauer enden. Ein in der derzeitigen Konstellation wiedergewählter Vorstand würde dann in der Mehrzahl aus Mitgliedern bestehen, die nicht mehr am Bundessozialgericht tätig sind. Diese Situation sollte möglichst nicht eintreten.
Die Umsetzung der Vereinsziele ist nur möglich, wenn der Vorstand mehrheitlich aus eigener Anschauung über die Belange der Tätigkeit im Bilde ist.
Darum werden Sie aktiv und werden Sie Mitglied.
Hier finden Sie unsere Satzung